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Die Freiwillige Feuerwehr Drucken Drucken
Geschrieben von Daniel Brüggemann   

Freiwillige FeuerwehrDie Aufgaben in der Freiwilligen Feuerwehr sind mannigfaltig. Jeder Feuerwehrkamerad hat Rechte aber auch Pflichten, die mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr gelten. Wir berichten über die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie Ausbildung und Feuerwehr-Dienstgrade.

Inhaltsverzeichnis

  1. Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr
  2. Rechte und Pflichten des Feuerwehrkameraden
  3. Verpflichtung zur Feuerwehr und Befreiung von der Wehrpflicht!
  4. Ausbildung in der Feuerwehr
  5. Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr

Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehren
Großeinsatz einer Kunststofffabrik für alle Freiwilligen Feuerwehren aus dem Landkreis Osnabrück.
Freiwillige Feuerwehren sind für die Brandbekämpfung, die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten, sowie zur jeglichen technischen Hilfeleistung zuständig.
Nach der Satzung besteht die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Wallenhorst aus den zur Sicherstellung des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes und der Hilfeleistung in den Ortsteilen Rulle und Wallenhorst unterhaltenen Ortsfeuerwehren. Des Weiteren erfüllt die Freiwillige Feuerwehr die der Gemeinde nach dem NBrandSchG obliegenden Aufgaben. (§1 Satzung der FFw der Gemeinde Wallenhorst)

Nach der Priorität ist die Menschenrettung das oberste Gebot; daher geht Menschenrettung vor Tier- und Sachwertrettung. Neben der Brandbekämpfung muss die Feuerwehr auch den Brandschutz durch Brandwachen bei Veranstaltungen, Brandschutzaufklärung, etc. in dem Brandbezirk sicher stellen.
Alarm für die Feuerwehr Rulle

Rechte und Pflichten des Feuerwehrkameraden

Mit der Aufnahme in die Feuerwehr besitzen Feuerwehrmitglieder zahlreiche Rechte, um den Feuerwehrdienst zu prägen. Des Weiteren gehören zu den Rechten aber auch Pflichten, die folgend aufgeführt sind:

RECHTE:

  • Soziale Absicherung: Bei Verletzungen/Erkrankungen sind die Feuerwehrkameraden über eine Feuerwehr-Unfallkasse abgesichert. Auch beim direkten Weg zum Einsatzort und vom Einsatzort besteht für die Feuerwehrkameraden ein Versicherungsschutz.
  • Mitspracherecht innerhalb der Wehr zur Wahl von:
    • Wehrführer/Ortsbrandmeister
    • Gruppenführer
    • Zugführer
  • Anspruch auf unentgeltliche Dienst- und Schutzausrüstung
  • Anspruch auf Ersatzleistung für Beschädigungen an privaten Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen.
  • Verdienstausfallerstattung
  • freiwilliger Ein- und Austritt


PFLICHTEN:

  • Teilnahme am Dienst
  • Bei Alarm am Feuerwehrgerätehaus einfinden
  • Kameradschaftliches Verhalten zeigen

 

Verpflichtung zur Feuerwehr und Befreiung von der Wehrpflicht

Es besteht die Möglichkeit, sich von der Wehrpflicht freistellen zu lassen. Dadurch muss sich derjenige für 7 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz, wie z.B. Freiwillige Feuerwehr oder Technisches Hilfswerk, verpflichten lassen.

Feuerwehr-Ausbildung

Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr
Atemschutzausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr
Die Ausbildung findet zum einen in der eigenen Feuerwehr und zum anderen in Lehrgängen an Feuerwehrschulen statt. In der Regel werden die Lehrgänge an den Feuerwehrschulen abends und eventuell auch an Samstagen angeboten. Das erwonnene Wissen aus den Lehrgängen wird dann im Übungsdienst in der eigenen Feuerwehr gefestigt und gegebenenfalls vertieft.

Jeder Feuerwehrkamerad muss erfolgreich an einem Grundlehrgang teilgenommen haben und mind. 2 Jahre in der Feuerwehr tätig gewesen sein, um weitere Lehrgänge besuchen zu können. Dieser Grundlehrgang vermittelt Grundkenntnisse, die jeder Feuerwehrmann beherrschen sollte.

Weitere Lehrgänge nach dem Grundlehrgang in Feuerwehrschulen:

  • Atemschutzgeräteträgerlehrgang
  • Sprechfunkerlehrgang
  • Maschinistenlehrgang
  • Truppführerlehrgang
  • Rettungsdienstlehrgang
  • Gruppenführerlehrgang
  • . . .

Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr

Durch den erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge und die Dienstdauer eines Feuerwehrmannes sind Beförderungen möglich.
Voraussetzungen für die Verleihung von Dienstgraden:
Feuerwehrmann1 Jahr Probezeit und erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlehrgang.
Oberfeuerwehrmann3-jährige Dienstzeit
Hauptfeuerwehrmann4-jährige Dienstzeit und erfolgreiche Teilnahme an einem Truppführerlehrgang.
Löschmeister
Oberlöschmeister
Hauptlöschmeister
Brandmeister
4-jährige Dienstzeit und erfolgreiche Teilnahme an 2 technischen Lehrgängen und einem Gruppengführerlehrgang (I+II).
Oberbrandmeister
Hauptbrandmeister
Erfolgreiche Teilnahme an einem Zugführerlehrgang (I+II).
Die Dienstgrade sind alle zu durchlaufen.
Als Löschmeister ist die Zustimmung des Kreisabschnittmeisters erforderlich.
 
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