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Winterreifen - eine runde Sache Drucken Drucken
Geschrieben von Malte Wördemann   

winterreifenDer erste Frost ist ein Vorbote des nahenden Winters. Damit ist es für Autofahrer wieder an der Zeit, sich um die Winterreifen zu kümmern. Immernoch gibt es Diskussionen um das Für und Wieder von Winterreifen. Wir haben daher die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Was ist das besondere an Winterreifen?

Das Profil ist für deutlich bessere Eigenschaften auf winterlichen Straßen verantwortlich. Die Anordnung der Lamellen sorgt auch auf glatten Straßen für Bodenhaftung. Durch das tiefe, ausgeprägte Profil entsteht ein Verzahnungseffekt. Verwinkelte Einschnitte an den Reifenkanten sorgen dafür, dass sich das Profil nicht mit Matsch und Schnee zusetzt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gummimischung des Winterreifens. Sie sollte bei niedrigen Temperaturen weich genug bleiben, um zu haften und bei normalen Temperaturen die Haftung behalten, um nicht zu verschleißen.

 Besteht eine Winterreifenpflicht?

In der derzeit geltenden Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung wird gefordert, dass die Ausrüstung eines Fahrzeugs den Witterungsbedingungen anzupassen ist (StVO § 2 Absatz 3a). Dazu gehören geeignete Bereifung und Frostschutz in der Scheibenwaschanlage.

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Winterreifen schützen vor unangenehmen Überraschungen.
Trotz der zahlreichen Diskussionen einer Winterreifenpflicht können Autofahrer selbst entscheiden, ob sie Winterreifen nutzen oder nicht. Nach Angaben des TÜV Nord wäre es zulässig, auch im Winter mit Sommerreifen zu fahren, aber nur, wenn das Auto bei Schnee und Eis stehen gelassen wird. Fachleute empfehlen den Gebrauch Winterreifen, um auf schlechte Straßenverhältnisse vorbereitet zu sein und somit einem Bußgeld aus dem Wege zu gehen. Dieses kann laut der Initiative PRO WINTERREIFEN 20 € betragen, wenn man bei Schnee mit Sommerreifen fährt. Behindert man darüber hinaus auch noch den nachfolgenden Verkehr, werden sogar 40 € fällig. Bei einem durch mangelnde Bereifung verursachten Unfall müssen die Autofahrer/innen sogar mit einem Strafpunkt in Flensburg rechnen.

 Was ist bei der Nutzung von Winterreifen zu beachten?

Verkehrsrechtlich werden Reifen als Winterreifen anerkannt, wenn sie an der Seitenwand die Kennzeichnung „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ aufweisen. Am besten ist es, wenn alle vier Reifen Modelle des gleichen Herstellers sind. Es ist jedoch auch zulässig, achsweise gleiche Reifentypen an einem Fahrzeug zu verwenden, teilt der TÜV Nord weiter mit. Sowohl der Luftdruck als auch das Profil der Reifen sind stets zu kontrollieren. Gesetzlich sind 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Aber im Winter sind Reifen mit einer Profiltiefe von weniger als vier Millimetern ungeeignet. Und ganz wichtig: Winterreifen müssen natürlich auch wieder auf Sommerreifen gewechselt werden. Wer zu lange im Frühjahr fährt, sorgt für den vorzeitigen Verschleiß der Winterreifen. Höhere Temperaturen machen das Gummi weich, das Auto liegt nicht mehr sicher auf der Straße und das Profil nutzt stärker ab. Reifenhersteller nennen eine maximale Nutzungsdauer von sechs bis acht Jahren. Deshalb gilt in unserer Region die so genannte „O bis O-Faustregel“: (Ende) Oktober bis Ostern . Und selbstverständlich sind Winterreifen kein Freifahrtschein zum Rasen! Eine an die Straßenverhältnisse angepasste Fahrweise ist unerläßlich.

 Sind Ganzjahresreifen eine Alternative?

Ganzjahresreifen bieten einen Kompromiss zwischen Sommer- und Winterbereifung. Sie sind für Personen geeignet, die ihr Auto im Winter nicht regelmäßig benötigen und die nicht in schneereichen Gebieten fahren. Besonders im Schnee bleiben Ganzjahresreifen aber in der Leistung hinter einem Winterreifen deutlich zurück.

 Bildquelle und weitere Informationen: Initiative PRO WINTERREIFEN

Quelle: Pressemitteilungen TÜV Nord Mobilität, 2006, 2007  

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