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Aktuell: Brandgefahr im Osnabrücker Land Drucken Drucken
Geschrieben von Malte Wördemann   

flaechenbrandDie angekündigte trockene und heiße Witterung sorgt für eine erhöhte Flächen- und Waldbrandgefahr. Derzeit (Montag, 28. 06.10) besteht für Osnabrück die Warnstufe 3, bis zum Ende der Woche soll diese auf 4 erhöht werden. Der Landkreis Osnabrück hatte 2007 Bestimmungen zum Schutz vor Waldbränden erlassen, auf die wir aus aktuellem Anlaß hinweisen möchten.

Der folgende Artikel basiert auf einem Erlaß des Landkreises Osnabrück vom 24.04.2007. Die Verhaltensregeln sollen unbedingt auch in diesen Tagen beachtet werden! Rechtlich bindende Ver- und Gebote sind uns derzeit nicht bekannt.

Nach dem Erlass des Landkreises vom 24.04.07 war es verboten in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Ebenfalls verboten ist das Grillen sowie bereits das alleinige Mitführen von Grillanzündern oder Grillgeräten. Dies gilt nicht nur in der freien Fläche sondern auch auf den extra angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen. Die Verordnung verbietet zudem das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen sowie das Parken außerhalb von ausgewiesenen Parkplätzen. Von dem Verbot ausgenommen sind lediglich Fahrten zur Bewirtschaftung und Nutzung der Flächen sowie zur Jagdausübung.

Verstöße geben die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

brandbekaempfung
Bekämpfung eines Flächenbrandes mit dem Schnellangriff.
Sollte die Trockenheit weiter anhalten, könnte als weiterer Schritt ein generelles Betretungsverbot für den Wald ausgesprochen werden. Darauf hat die Behörde zunächst aber bewusst verzichtet, um den Menschen weiterhin die Möglichkeit zu geben, in der Natur bei Spaziergängen auf Schatten spendenden Waldwegen Ruhe und Erholung zu finden. Bislang steht der Waldbrandindex, der die Waldbrandgefährdung auf einer Skala von eins bis fünf angibt, in der Region auf Stufe vier. Sollte in den nächsten Tagen Stufe fünf erreicht werden, muss aber über eine Erweiterung der Verordnung entschieden werden.

 Die Verantwortlichen der Waldbehörden und der Feuerwehr bitten alle Bürger, die sich in Wald und Flur aufhalten, äußerst vorsichtig zu sein und vor allem auch das geltende Rauchverbot zu beachten. Auch sollte kein Glas achtlos liegengelassen werden, denn bei direkter Sonnereinstrahlung genügt bereits eine kleine Glasscherbe, um einen riesigen Brand zu entfachen.

 Die Feuerwehren im Osnabrücker Land sind in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt und appellieren daran, die Zufahrtswege zu Wald-, Moor- und Heidegebieten unbedingt für Feuerwehrfahrzeuge offen zu halten. Wer ein Feuer bemerkt sollte unverzüglich die Notrufnummer 112 alarmieren. Wichtig dabei ist, dass möglichst genau beschrieben wird, wo das Feuer entdeckt wurde, wie groß die brennende Fläche ist und ob eine Ausbreitung möglich ist.

 Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr erhalten Sie beim Deutschen Wetterdienst.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Osnabrück vom 24.04.07 

 
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