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Ab dem 1. Januar 1999 gelten in Deutschland neue Führerscheinregelungen. Über die Änderungen und die Folgen für die Feuerwehren zeigen wir nachfolgend ein Interview mit Siegfried Holze, Fahrlehrer bei der Berufsfeuerwehr Hannover.
 EU-Führerschein im praktischen Chipkartenformat Auch das Aussehen der Führerscheine hat sich grundlegend geändert: Statt Papier gibt es jetzt Chipkarten, die kleiner und stabiler sind, so dass sie leichter in der Brieftasche Platz finden. Interview mit Herrn Holze, Fahrlehrer bei der Berufsfeuerwehr Hannover: Frage: Herr Holze, was ändert sich ab dem 1.Januar 1999 genau? Antwort: Es gibt drei Hauptänderungen: Statt der bisherigen Einteilung in die Führerscheinklassen 1 bis 5 wird es zukünftig ein System von A bis E plus L, M und T geben, ähnlich dem System der Bundeswehr. Insgesamt 16 neue Klassen. Außerdem sind bei der Ausbildung mehr Pflichtstunden vorgeschrieben. Und drittens ist für Fahrten mit Anhänger über 750 Kilogramm ein Anhängerführerschein erforderlich. Frage: Warum überhaupt diese Änderungen? Antwort: Die neue Klasseneinteilung wird am 1. Januar EU-weit eingeführt. Sie dient der Harmonisierung der Vorschriften und soll die Unfallzahlen weiter senken. Frage: Inwiefern sind die Feuerwehren von den Änderungen betroffen? Antwort: Das Hauptproblem für die kleineren Freiwilligen Feuerwehren wird wohl die neue Gewichtsklasseneinteilung werden. Frage: Etwas konkreter bitte! Antwort: Also mit dem bisherigen Führerschein Klasse 3 durfte man Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen steuern. Der Anhänger, so er denn eine mit dem Zugfahrzeug verbunden Bremsanlage hat, durfte zusätzlich 11,25 Tonnen wiegen. Mit dem neuen Führerschein der Klasse B darf das Gesamtgewicht des Zuges 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Frage: Und wenn zukünftig beispielsweise ein LF8, ein TSF oder ein TSF-W bewegt werden soll? Antwort: Damit Führerscheinneulinge zukünftig Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen fahren dürfen, benötigen sie zusätzlich den Führerschein der Klasse C1. Allerdings darf der Anhänger auch nur maximal 750 Kilogramm wiegen. Für einen schweren Anhänger muß der Führerschein C1E gemacht werden, wobei das E für Anhänger steht. Frage: Sie sprechen ausdrücklich von Führerscheinneulingen! Antwort: Genau, denn für die Altinhaber gilt die Besitzstandsregelung. Es dürfen also auch weiterhin mit Klasse 3 Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gefahren werden. Zusätzliche Anhänger-Führerscheine werden nicht verlangt. Frage: Welche Konsequenzen befürchten Sie für kleinere Freiwilligen Feuerwehren? Antwort: Weil privat den meisten der Führerschein Klasse B genügt, könnten in ein paar Jahren womöglich geeignete Fahrer für die Einsatzfahrzeuge fehlen. Frage: Was empfehlen Sie? Antwort: Mein Tipp: neuen Maschinisten die Führerscheine C1 oder C zu bezahlen. Frage: Was wird das kosten? Antwort: So mit 1500,- bis 2000,- Euro muß man schon rechnen, denn der Anteil der Pflichtstunden wurde teilweise verdoppelt. Beim Führerschein CE sind jetzt beispielsweise mindestens 24 Pflichtstunden vorgeschrieben, bei der Klasse 2 waren es nur 10,5 Stunden. Frage: Da kommt auf die Gemeinden ja einiges zu! Antwort: Und das ist noch nicht alles. Auch weitere Änderungen verursachen zusätzliche Kosten und könnten für die Feuerwehren zu einem riesigen Problem werden. Frage: Welche Änderungen? Antwort: Die Inhaber der sogenannten LKW-Führerscheine, also der neuen Klasse C, CE, C1 sowie CIE müssen zukünftig spätestens alle fünf Jahre zum Gesundheitstest. So wird ein Test voraussichtlich zwischen 25,- und 100,- € kosten. Frage: Gilt diese Änderungen auch für die Klasse 2? Antwort: Ja, aber erst ab einem Alter von 50 Jahren. Frage: Was passiert, wenn über 50 jährige nicht zum medizinischen Test gehen? Antwort: Ohne die ärztliche Bescheinigung ist keine Verlängerung des Führerscheins um fünf Jahre möglich. Frage: Und wenn die Ergebnisse zu schlecht sind? Antwort: Manches wird sich leicht beheben lassen, beispielsweise durch eine stärkere Brille, auch die Verpflichtung zur Nachschulung ist möglich. Einigen droht aber sicherlich der Verlust des Führerscheins der Klasse 2. Deshalb sehe ich weitere Probleme auf die Feuerwehren zukommen Frage: Haben Sie weitere Hiobsbotschaften? Antwort: Noch eine Kleine. Die Fahrer von Kraftomnibussen müssen zukünftig alle fünf Jahre zu einem medizinischen und psychologischen Test bei einem Arbeitsmediziner oder einem Gesundheitsamt erscheinen. Dies betrifft aber nur einen kleinen Personenkreis bei den Berufsfeuerwehren. Frage: Gibt es denn gar keine Verbesserungen? Antwort: Doch, das Mindestalter für den Erwerb des Lkw-Führerscheins (C und CE) wurde von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Außerdem hat der neue Führerschein das praktische Chipkartenformat. Einteilung der Fahrererlaubnisklassen Die Klassen A direkt, A, A1, M, T, L und B können direkt erworben werden. Für die Klassen C1, C, D1 und D ist der Besitz des Führerscheins der Klasse B erforderlich. | A direkt |  | |  | B |  | C1 |  | E | | A | C | E | | A1 | Direkt- erwerb |  | E | M | | T | |  | D1 |  | E | | L | D | E | Die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 1999 im Überblick | alte Führerscheinklassen mit Mindestalter-Angaben | neue Führerscheinklassen mit Mindestalter-Angaben | | 1 Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Erwerb nur möglich nach zweijährigem Besitz der Klasse 1a und mindestens 4000 km Fahrpraxis | A Direkt 25 J. Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Ab einem Alter von 25 Jahren Direkteinstieg möglich* | | 1a 18 J. Krafträder bis 25 KW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW/kg | A 18 J. Krafträder bis 25 KW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW/kg. Diese Leistungsbeschränkung entfallen zwei Jahre nach Erteilung der Fahrererlaubnis* | | 1b 16 J. Krafträder bis 125 ccm bis 11KW (15 PS). Für 16- bis 17 jährige max. 80 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit | A1 18 J. Gleicher Inhalt wie 1b (siehe links)* | | 2 21 J. Kfz über 7,5 t Züge mit mehr als drei Achsen (Achsen mit weniger als 1m Abstand voneinander gelten als eine Achse) | C 18 J. Kfz über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg CE 18 J. Kfz über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg (Für gewerbliche Güterverkehr ab 7,5 t gilt ein Mindestalter von 21 Jahren) | 3 18 J. oder 2 21 J. + Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Omnibussen Welche Führerscheinklasse Voraussetzung ist, hängt vom dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges ab | B 18 J. Kraftwagen bis 3,5 t. Auch mit Anhänger bis 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t ist. BE 18 J. Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht unter B fällt. C1 18 J. Kfz zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg C1E 18 J. Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 12 t ist | | 4 16 J. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max. 50 km/h | M 16 J. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max. 45 km/h* | | 5 16 J. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger bis 25 km/h0 sowie Krankenfahrstühle | L 16 J. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger bis 25 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderungfahrzeuge (Gabelstapler) bis 25 km/h T 18 J. Zugmaschinen bis 60 km/h. Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit (jeweils auch mit Anhänger), die für land- und forstwirtschaftlichen Zwecke eingesetzt werden ** | | *Kein Einschluß mehr von Klasse L (wie früher Klasse 5) **Kein Einschluß von E-Klassen; alle Gewichtsangaben; zulässiges Gesamtgewicht; Mofa (Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h) bleibt unverändert; Krankenfahrstühle werden Mofas gleichgestellt. | | Feuerwehr Magazin 12/98 Published 1999 Feuerwehr Rulle |